Fernkurs Rechtsökonom

Der Fernstudiengang „Rechtsökonom/in (FSH)“ dient dem Ziel, eine grundlegende kombinierte rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Weiterbildung zu ermöglichen.

Im Unterschied zum Fernstudiengang "Wirtschaftsjura (FSH)" richtet sich dieser Grundlagenstudiengang an Personen ohne rechtliche und betriebswirtschaftliche Vorkenntnisse aus allen Bereichen der Wirtschaft und Justiz.

Inhaltlich wird das Fachwissen in den zentralen Bereichen des deutschen Rechts sowie der Betriebswirtschaftslehre vermittelt. Weiterführende rechtstheoretische Problematiken werden nicht oder nicht ausführlich behandelt, sodass die Lehrmodule auch für den juristischen und betriebswirtschaftlichen Anfänger sehr gut verständlich sind.

Der juristische Teil des Studiengangs basiert auf der induktiven Vermittlung der Kenntnis und Anwendungsmöglichkeit des deutschen Rechts. Er umfasst die Grundlagen des bürgerlichen Rechts einschließlich Erb-, Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht, aus dem öffentlichen Recht das Verwaltungs-, Verfassungs- und Europarecht sowie das allgemeine und besondere Strafrecht.

Im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich werden Fachkenntnisse in der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre, der Buchführung und Bilanzierung, dem Steuerrecht, dem Marketing, der Kostenrechnung, der Finanzierung und Investition, sowie des Personalwesens und der Unternehmensführung vermittelt. Analog zu den anglo-amerikanischen Lehrsystemen für die Managementausbildung ist der Studiengang nicht-mathematisch aufgebaut, d.h. alle betriebswirtschaftlichen Fächer werden soweit wie möglich verbal und mit praktischen Beispielen unterlegt dargestellt.

Folgende Studieninhalte gibt es beim Fach Rechtsökonom: Nähere Informationen zum Fernkurs Rechtsökonom erhalten Sie direkt beim FSH.


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